专利摘要:

公开号:WO1989009200A1
申请号:PCT/CH1989/000061
申请日:1989-03-23
公开日:1989-10-05
发明作者:Theodor Fellerhoff
申请人:Bioplant Etablissement;
IPC主号:A01N65-00
专利说明:
[0001] BODENVERBESSERUNGS- UND BLATTDUENGEMITTEL
[0002] Die Erfindung betrifft ein wasserlösliches Bodenverbesserungs¬ und/oder Blattdüngemittel nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, eine Anwendungslösung und ein Konzentrat dieses Mittels, sowie ein Verfahren zur Behandlung geschädigter Pflanzen mittels der Anwendungslösung. Solche Mittel sind z.B. aus den CH-PS 566 944, 609 661 oder 613 437 bekannt geworden. Sie haben jedoch im Hinblick auf die Heilung von Umweltschäden nur eine geringe Wirkung.
[0003] Im Verlauf der Ursachenforschung neuartiger Waldschäden ist weltweit zu beobachten, dass trotz kontinentüberschreitender Emission gewisse geographische Lagen sich einer gesunden, üppigen Vegetation erfreuen, wobei insbesondere das Zusammentreffen von landigem Süsswasser mit dem gezeitenbedingten, auflandigen Seewasser ein optimales Biotop für die Entstehung und Erhaltung jeglicher organischer Lebensform bildet. Je nach Klimazonen bilden in der Hauptsache die Delta-Gebiete der grossen Flüsse und Ströme unserer Erde die üppigsten Vegetationsbereiche. Das Zusammentreffen von Süsswasser der mündenden Flüsse und Ströme mit dem salzhaltigen Meerwasser schafft somit biologische Bedingungen, die, günsitge klimatische Bedingungen vorausgesetzt, Idealwerte erzeugen.
[0004] Die Erfindung hat sich nun die Aufgabe gestellt, ein Bodenverbesserungsmittel zu schaffen, das in seiner Wirkung auf Bodenproben einem solchen Idealbiotop nahekommt. Dies gelingt überraschend durch die im Anspruch 1 angegebene Zusammensetzung. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
[0005] Als Magnesiumdonator kommt jedes biologisch verträgliche und preiswerte Salz in Frage, also z.B. Sulfat, Acetat, gegebenenfalls auch Nitrat. Es kann aber auch das Magnesiumsalz einer Polyhydroxy- Mono- oder Dicarbonsäure verwendet werden. Als solche Carbonsäure kommen vorzugsweise Gluconsäure, aber auch andere einschlägige Verbindungen, wie beispielsweise Zuckersäure, in Frage.
[0006] Als Kohlehydrat-Donator kommen auch - wie an sich bekannt - Zuckerrübenschnitzel, Melasse, Honig, etc. in Frage. Verwendet man weissen Zucker, soll der Zusatz sich eher an der unteren Grenze des angegebenen Bereiches befinden, bei Rohzucker oder den anderen erwähnten Kohlehydrat-Donatoren kann der Gehalt in der Mitte oder bis zur Obergrenze des in Anspruch 4 angegebenen Bereiches liegen.
[0007] Als Pflanzenextrakte kommen handelsübliche Extrakte in Frage; die TeeinhaltsStoffe ergeben im Zusammentreffen mit dem Boden in kurzer Zeit die Bildung einer den erfindungsgemäss angestrebten Effekt ganz wesentlich positiv beeinflussenden Pilzkultur des Ascomycetes argentinensis.
[0008] Kleinere Mengen der InhaltsStoffe als sie den Untergrenzen der angegebenen Bereiche entsprechen, zeigen die erfindungsgemässe Wirkung nicht mehr oder doch nur ungenügend. Einige der Inhaltsstoffe sollten nicht über die Obergrenzen der angegebenen Bereiche hinaus angewendet werden, da sich schädliche Wirkungen, wie z.B. ene Ueberdüngung, einstellen können. Höhere Konzentrationen als die angegebenen Bereiche können insbesondere bei Faserpflanzen leichte Verätzungen an den Blatträndern verursachen. Bei anderen InhaltsStoffen, insbesondere den in Anspruch 3 aufgelisteten Pflanzenextrakten, ist eine Ueberdüngung erst bei sehr hohen Anteilen zu befürchten, und die Grenze ergibt sich einerseits durch die Kosten, andererseits dadurch, dass eine Steigerung über die jeweils bevorzugt angegebenen Bereiche hinaus nur mehr eine geringe oder keine Steigerung der Wirksamkeit bedeutet.
[0009] Die Inhaltsstoffe scheinen im Boden fixiert und werden nicht vom Regenwasser ausgewaschen. Sie machen die Pflanze sehr viel resistenter gegen Schädinge, weil die Eigenproduktion von Abwehrstoffen begünstigt wird. Die Pflanzen benötigen auch nur mehr 30% der Wassermenge, die sie im geschädigten Zustand (mit geringem Wirkungsgrad!) für das Weiterbestehen benötigen. Die Zellen werden nämlich wieder durchgängig und können die Söfte transportieren. Das Mittel dient als eine Art von Kreislaufstütze für die Pressaftzirkulation und wirkt sich somit auch positiv auf die Photosynthese aus. Es führt den Gewebezellen Nährstoffe und Sauerstoff zu und transportiert Schlackenstoffe ab.
[0010] Zweckmässig ist es, wenn die Pflanzenextrakte keine oder möglichst geringe Anteile der in Anspruch 4 aufgezählten Pflanzen enthalten, die als unwirksam oder schädlich befunden wurden.
[0011] Das erfindungsgemässe Mittel soll auch nicht mit herkömmlichen chemischen Herbiziden oder Pestiziden gemischt werden.
[0012] Die Ausbringung kann ganzjährig erfolgen, vorzugsweise jedoch nicht bei prallem Sonnenschein oder bei Frosttemperaturen. Das Mittel ist aber ungefährlich für Bienen und kann auch während der Blütezeit ausgebracht werden.
[0013] Die Behandlung des Wurzelsystems ist intensiver und rascher wirksam als diejenige über die Blatt- oder Nadeldüngung. Die naktürliche Lebensgemeinschaft der Pflanze mit lebensnotwendigen Bodenpilzen (Mykorrhiza) wird daher aktiviert unter gleichzeitiger Neuentfaltung des bakteriellen Bodenlebens. Mikrofauna und -flora beleben sich neu. Eine Nitratisierung des Grundwassers unterbleibt, da durch die Fixierung im Boden osmotische Vorgänge stark unterbunden werden.
[0014] Zur Stärkung der Widerstandskraft der Pflanzen und zur Vorbeugung gegen Schädigung hat sich eine zwei- bis dreimalige Anwendung in höherer Verdünnung (1:100) im Abstand von jeweils 5 bis 8 Tagen, und zwar erstmals mit dem Austrieb, dann mit Beginn der Blüte und eventuell während der Blüte, als besonders zweckmässig gezeigt.
[0015] Blattläuse auf Kartoffeln, Gemüse, Obstbäumen und Sträuchern, Rosen und Gehölzen treten erst gar nicht auf oder verlassen sie schon nach kurzer Zeit wieder. Die Nützlinge werden dabei nicht geschädigt. Bienen und Hummeln werden sogar angelockt.
[0016] Bei Obst und Gemüse sind Blattspritzungen auch vor der Ernte angebracht. In Abständen von 1-2 Wochen 2 bis 3mal mit der erfindungsgemässen Anwendungslösung gespritzt, wird die Haltbarkeit z.B. der Früchte erheblich verbessert; bei Apfel und Birne wird dem Lagerschorf vorgebeugt.
[0017] Beispiel 1;
[0018] In 850 ml Wasser, das auf 85-95°C gehalten wird, werden folgende Substanzen in der angegebenen Reihenfolge zugesetzt:
[0019] 50 g Bittersalz (MgS04 x 7H20) 25 g Calciumgluconat 50 g Traubenzucker
[0020] Die Lösung wird nun auf 60βC abgekühlt, und es werden weiter zugesetzt
[0021] 35 ml Teesud (5 g geschrotete Teeblätter, vorzugsweise brasilianischer Mate oder argentinischer Schwarztee (gerösteter Mate) werden in 500 ml siedendes Wasser gegeben, 10-20 Min. ziehen gelassen und abgeschöpft.); 5 ml Rizinuswurzelsud (5 g Schrot der Rizinuswurzel (Myrecengenella apiculata rizosph.) werden in 500 ml siedendes Wasser gegeben, 10-20 Min. ziehen gelassen und abgeschöpft); 5 ml Rizinusblattsud (5 g Schrot von Rizinusblättern und - knospen (Myrecengenella apiculata angiosp.) werden in 500 ml siedendes Wasser gegeben, 10-20 Min. ziehen gelassen und abgeschöpft) ;
[0022] 10 g handelsüblicher Colaextrakt;
[0023] 10 g handelsüblicher Meeresalgenextrakt;
[0024] 10 g handelsüblicher Brennesselkrautextrakt;
[0025] 5 g handelsüblicher Rosskastanienextrakt;
[0026] 5 g handelsüblicher 20%iger Birkenblätterextrakt;
[0027] 5 g handelsüblicher 60%iger Eukalyptusextrakt;
[0028] 5 g handelsüblicher 20%iger Löwenzahnextrakt;
[0029] 5 g handelsüblicher Mistelextrakt.
[0030] Die Anwendung dieses Konzentrates erfolgt in der Forstwirtschaft in einer Verdünnung von 1:50 für Altgehölze; von 1:75 für Jungholz, sowie im Wein- und Obstbau; in einer Verdünnung von 1:100 für den Gartenbau.
[0031] Fichtennadeln, die in elektronenmikrioskopischer Aufnahme kein Calciumoxalat mehr zeigten und deren osmotisches System völlig gestört war, wiesen innerhalb weniger Wochen nach Behandlung mit dem erfindungsgemässen Mittel wieder Mikroorganismen auf.
[0032] Für die einmalige Behandlung eines grossen Baumes im Wurzelbereich sind etwa 35 Liter der angegebenen Anwendungslösung nötig, was für eine Genesung ausreicht, wenn die Schädigung unter 60% liegt. Bei Bäumen mit 60 bis 90%iger Schädigung sind 2 bis 3 Behandlungen im Abstand von jeweils 2- 4 Wochen erforderlich. Bei ursprünglich sehr starker Schädigung wird die Behandlung nach 1 bis 2 Jahren einmalig wiederholt.
[0033] Da ein Baum normalerweise etwa Ende September/Anfang Oktober seine letzte Nahrung aufnimmt, und dann erst wieder ab Anfang März, ist eine Behandlung in der Zwischeneit nicht so effektvoll wie in der Zeit von März bis September.
[0034] In der Grünlanddüngng ergaben sich besonders kräftige und gesunde Gräser; die Fleischqualität des Weideviehs wurde erheblich verbessert. Bei behandelten Gartenfrüchten konnte eine Geschmacksverbesserung, bzw. -Intensivierung festgestellt werden. Der Fruktosegehalt von mit dem erfindungsgemässen Mittel behandelen Tomaten wird um bis zu 30% gesteigert.
[0035] Laborversuche zeigten, dass Karzinombildungen im Kapillarsystem der Testpflanzen zum Stillstand gebracht werden konnten, es traten keine Metastasen mehr auf.
[0036] Beispiel 2:
[0037] Die im Beispiel 1 genannte Mischung wurde einmal ohne Colaextrakt, und einmal ohne Meeresalgenextrakt angesetzt. Die Topferde von je 10 Stück über 50% geschädigter Azaleen wurde mit je 200 ml einer Anwendungslösung versetzt, die aus 1 Teil des angegebenen Konzentrates mit 50 Teilen Wasser bereitet war. Anschliessend wurde 8 Wochen lang mit normalem Wasser weiter gegossen. Die mit dem Mittel nach Beispiel 1 behandelten Azaleen zeigten eine 80-100%ige Erholung, die mit den beiden Mitteln ohne Colaextrakt, bzw. ohne Meereslagenextrakt behandelten Azaleen eine nur 0-10%ige Erholung.
[0038] Beispiel 3:
[0039] In mehreren hundert Versuchen wurden die Pflanzenextrakte durch verschiedenste Kombinationen von Exrakten der in Anspruch 3 aufgezählten Pflanzen ersetzt, wobei Cola- und Meeresalgenextrakt immer beibehalten wurden. In allen Fällen ergab sich ein mindestens 30, meist etwa 50, in einzelnen Fällen sogar bis zu 100%iger Rückgang der Schädigung.
[0040] Beispiel 4:
[0041] Eine grössere Waldfläche mit infizierten, bzw. geschädigten Bäumen sollte behandelt werden. Auf einer Fläche von 1,5 ha stehen 1311 Bäume mit einem durchschnittlichen Holzvolumen von 3,4 irr pro Baum. Die Primärbehandlung erfolgte mit 11 1 einer Anwendungslösung aus 1 1 Konzentrat des Beispieles 1 mit 50 1 Wasser pro m3 Holz, das heisst mit ca. 50'000 1 Lösung. Diese Lösung wurde in 3 Maschinenstunden versprüht.
[0042] Die Sekundärbehandlung erfolgte mit 8 1 pro m , also insgesamt ca. 35'000 1; die dritte Behandlung mit 6 1 pro m , also insgesamt ca. 27'000 1 Lösung. Im zweiten Jahr war die Schädigung der Bäume bereits um durchschnittlich etwa 50% zurückgegangen.
[0043] Der Fachmann erkennt, dass Dank der Erfindung kostengünstig auch grossflächig die auf Umweltschäden zurückgeführten und kulturhemmenden Veränderungen im Boden rückgängig gemacht und selbst praktisch unfruchtbarer Boden innerhalb relativ kurzer Zeit zu einem nahezu idealen Biotop umgewandelt werden kann. Er erkennt ferner, dass die Erfindung ebenso kostengünstig und einfach anwendbar ist, um in ihrer NährstoffVersorgung selbst Schwerstgeschädigte Pflanzen innerhalb kurzer Zeit zu regenerieren.
权利要求:
ClaimsPATENTANSPRÜCHE
1. Wasserlösliches Bodenverbesserungs- und/oder Blattdüngemittel, enthaltend wenigstens ein Magnesiumsalz und wenigstens ein Kohlehydrat, dadurch gekennzeichnet, dass es ausserdem wenigstens ein Salz einer Polyhydroxy-mono- oder - dicarbonsäure und wenigstens einen Pflanzenextrakt enthält.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanzenextrakt wenigstens einen - vorzugsweise alle drei - der folgenden Extrakte umfasst: Colaextrakt,
Meeresalgenextrakt, Teesud, vorzugsweise von brasilianischem Mate oder argentinischem Schwarztee (geröstetem Mate) .
3. Mittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanzenextrakt ausserdem wenigstens einen Extrakt, vorzugsweise weinigstens drei, insbesondere wenigstens fünf verschiedene Extrakte der folgenden Pflanzen (gegebenenfalls mit Angabe der jeweils handelsüblichen Konzentration) enthält:
Aloe (40%) (Aloe)
Angelikawurzel (30%) (Angelica e Radic.) Arnikablüten (Arnica e Flor.) Artischocken (25%) (Cynara scolymi) Bärentrauben (Uva ursi) Baumwollwurzelrinde (Gossypium) Berberitzenrinde (30% (Berberis Cort.) Biberneil (50%) (Pimpinella e Radic.) Birkenbläter (20%) (Betula e Fol.) Bitterklee (Trifolium fibrinum) Blutwurzel (40%) (Tormentilla) Brennesselkraut (70%) (Urticae e Herb.) Brennesselwurzel (Urticae e Radic.) Bruchkraut (20%) (Herniaria) Condurango (Condurango) Curcuma (55%) (Curcuma longa) Eibischwurzel (30%) (Althaea e Radic.) Enzian (Gentiana)
Eucalyptus (60%) (Eucalyptus)
Fenchel (70%) (Foeniculum)
Frauenmantel (35%) (Alchemilla)
Ginseng (50%) (Ginseng)
Grindelia (Grindelia)
Hamamelis (Hamamelis)
Heidelbeerblätter (Myrtillum)
Heublumen (Gramino e Flor. )
Hrrtentäschelkraut (Bursa pastoris)
Johanniskraut (60%) (Hypericum)
Kaktus (60%) (Cactus grandiflor)
Kalmus (50%) (Calamus)
Kamille (Chamomilla)
Kardobenedikten (30%) (Carduum benedictum)
Kaskarilla (20% ) (Cascarilla)
Kastanien (Castanea vesca)
Krappwurzel (35%) (Rubia)
Liebstöckelwurzel (30%) (Levisticus e Radic.)
Löwenzahn (20%) ( araxacus)
Mariendistelkraut (60%) (Carduum Mariae)
Melisse (30%) (Mellissa)
Mistel (Viscum album)
Muira-puama (Muira-puama)
Passionskraut (40%) (Passiflora incarn. )
Pfefferminz (45%) Mentha piper.)
Pomeranzen (Aurantium)
Primelwurzel (70%) (Primula e Radic.)
Queckenwurzel (20%) (Gramino e Radic.)
Ringelblumen (35%) (Calendula)
Rosskastanie (30%) (Hippocastanum e Fr.)
Sabalfrüchte (40%) (Sabala serrulata)
Schafgarbe (Millefolium)
Senega (Senega)
Sennesblätter (30%) (Senna e Fol.)
Sonnenhutwurzel (25%) (Echinacea angustif.)
Sonnentau (Drosera) Steinklee (30%) (Melilotus) Tausendgüldenkraut (30%) (Centaurium) Wacholderbeeren (32%) (Juniperus e Bacc.) Walnussschalen (30%) (Juglandum e Cort.) Wegerich ( lantago)
Weissdornbeeren (30-60%) (Crataegus e Fruct.) Weissdornblüten (Crataegus e Florib.) Weissdornkraut (Crataegum e Herb.) Wermut (30%) (Absinthium) Zahnstocher-Ammei (60%) (Ammus visnagae)
4. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es im wesentlichen frei von Extrakten aller folgenden Pflanzen ist:
Quendel (25%) (Serpyllum)
Brechnuss (Strychnu )
Thymian (Thy us)
Baldrian (Valeriana)
Viburnum (Viburnum prunifolium)
Ratanhia (Ratanhia aquos. )
Rauwolfia (50%) (Rauwolfia serpent.)
Rhabarber (70%) (Rheu )
Gewürzsumach (Rhois aromatica)
Sadebaumspitzen (55%) (Sabina e Summitat.)
Salbei (Salvia)
Sarsaparill (Sarsaparilla)
Meerzwiebel (60%) (Scilla)
Mutterkorn (Seeale cornutum)
Hopfen (40%) (Humulus lupulus)
Hydrastis (Hydrastis)
Bilsenkraut (Hyoscyamus)
Brechwurzel (Ipecacuanha)
Lobelien (40%) (Lobelia)
Olivenblätter (30%) (Olea e Fol.)
Oleander (20%) (Oleander)
Hauhechelwurzel (35%) (Ononidis e Rad.) Zinnkraut (20%) (Equisetum)
Huflattich (20%) (Farfara)
Farn (Filice maris)
Faulbaum (Frangula)
Blasentang (Fucus vesiculos)
Schöllkraut (70%) (Chelidonium)
Gänsefusskraut (30%) (Chenopodium)
China (China)
Maiglöckchen (60%) (Convallaria majalis)
Coto (Coto)
Tollkirschenblätter (70%) (Belladonna e Fol.)
Boldo (Boldo)
Bucco (Bucco)
Spanischpfeffer (Capsicum aether.)
Sagrada (Cascara sagrada)
Eisenhutknollen (70%) (Aconitum e Tuber)
Adonis (Adonis)
5. Anwendungslösung eines Miteis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie pro Liter folgende Stoffe enthält:
1 bis 6, vorzugsweise 2 bis 4 milliMol Mg++,
0,3 bis 2,3, vorzugsweise 0,6 bis 1,2 milliMol Ca++,
0,6 bis 4,6, vorzugsweise 1,2 bis 2,4 milliMol wenigstens eines Polyhydroxy- mono- oder dicarbonsäure-Restes,
1 bis 10, vorzugsweise 3 bis 5 milliMol wenigstens eines
Monosaccharids (oder die halbe Molmenge eines Disaccharids, oder aliquote Anteile von beiden)
20 bis 500, vorzugsweise 50 bis 100 mg Colaextrakt
20 bis 500, vorzugsweise 50 bis 100 mg Meeresalgenextrakt, 1 bis 500, vorzugsweise 5 bis 10 mg wasserlösliche
Teeinhaltsstoffe.
6. Anwendungslösung nach Anspruch 5, für ein Mittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie die zusätzlichen Pflanzenextrakte in einer Menge von je 10 bis 500, vorzugsweise je 30 bis 100 mg pro Liter enthält, wobei die Gesamtmenge der zusätzlichen Pflanzenextrakte vorzugsweise 100 bis 2000, insbesondere 300 bis 800 mg pro Liter beträgt.
7. Konzentrat für die Herstellung der Anwendungslösung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass es folgende Bestandteile pro Liter enthält:
0,1 bis 0,4, vorzugsweise 0,2 bis 03 Mol MgS04;
20 bis 80, vorzugsweise 40 bis 60 g Monosaccharid, insbesondere Glukose;
10 bis 50, vorzugsweise 20 bis 30 g Calciumgluconat;
5 bis 20, vorzugsweise 10 bis 15 g Colaextrakt;
5 bis 20, vorzugsweise 10 bis 15 g Meeresalgenextrakt;
0,1 bis 1, vorzugsweise 0,4 bis 0,7 g wasserlösliche
Teeinhaltsstoffe; sowie vorzugsweise je 5 bis 10 g von wenigstens drei, vorzugsweise von mehr als fünf verschiedenen der in Anspruch 3 genannten Pflanzenextrakte.
8. Verfahren zur Behandlung geschädigter Pflanzen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit 3 bis 15, vorzugsweise 6 bis 12 1 einer Anwendungslösung nach Anspruch 4 oder 5 pro ir Holz besprüht werden.
9. Verfahren zur Behandlung geschädigter Pflanzen, dadurch gekennzeichnet, dass im Abstand von 1 bis 2 m vom Stamm der Boden von Laub und abdeckenden Pflanzen befreit und mit 3 bis 15, vorzugsweise 6 bis 12 1 einer Anwendungslösung nach Anspruch 4 oder 5 pro ir Holz gegossen wird.
10. Verfahren zur Behandlung geschädigter Pflanzen, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens zwei auf einer durch die Pflanze gehenden Linie liegenden, vorzugsweise an mehr als drei auf einem um die Pflanze als Mittelpunkt liegenden Kreis in gleichen Abständen liegenden Punkten mittels einer Sprühlanze n/m Liter einer Anwendungslösung nach Anspruch 4 oder 5 pro Punkt in Wurzeltiefe gedrückt werden, wobei n = 3 bis 15, vorzugsweise 6 bis 12; und m = die Anzahl der Behandlungspunkte ist.
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